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Fragen
Die Anmeldung

Wenn ich mit 17 Auto fahren will, wann kann ich das beantragen?
·Bereits ca. ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag kann die          Führerscheinausbildung in der Fahrschule beginnen.
·Anträge zum „Begleiteten Fahren ab 17“ nehmen die Fahrschulen und Fahrerlaubnisbehörden entgegen.
Welche Unterlagen müssen abgegeben werden?
·Der Bewerber meldet sich bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B an und geht dann zur Fahrerlaubnisbehörde und gibt seinen Antrag dort ab. Beim „Begleiteten Fahren ab 17“ sind zusätzlich Formulare auszufüllen und abzugeben. Außerdem müssen die Eltern (bzw. die gesetzlichen Vertreter) zustimmen. Auch das Einverständnis der Begleitperson ist erforderlich.
·Mitzunehmen sind: Personalausweis oder Reisepass, wenn schon vorhanden, Lichtbild, Sehtest, eine Bescheinigung über einen
„Erste-Hilfe-Kurs“ und Geld.
·Lassen Sie sich dazu in der Fahrschule beraten
Wie teuer ist der „Führerschein ab 17“?
·Genauso viel wie der „normale“ Führerschein: Es kommen allerdings noch Gebühren dazu: Antrag in der Führerscheinstelle 45,20 Euro. Für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung werden derzeit 7,70 Euro berechnet. Für die Überprüfung der Begleitperson ist eine Gebühr von  je 8,40 Euro fällig. 
(Beispiel: Antrag mit 2 Begleitpersonen = 69,70 €
Brauche ich ein medizinisch-psychologisches Gutachten für den „Führerschein ab 17“?
·Nein
Kann jemand zum Beispiel noch mit 17 Jahren und 9 Monaten mit dem "Begleiteten Fahren ab 17" beginnen?
·Ja.
Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?
·Bis zum 18. Geburtstag.
Gilt der Führerschein auch in anderen Bundesländern?
·Ja, er gilt in ganz Deutschland. Für den Antrag gilt jedoch das Wohnortprinzip. Nur da wo ich wohne, kann ich den Antrag bei der für mich zuständigen Führerscheinstelle stellen.
Kann ein Bewerber mit 16 Jahren auch bereits die Prüfung für die „Doppelklasse“ B (Pkw) und A2 (Krafträder) machen?
·Nein. Die Prüfung für die Klasse A2 kann erst 3 (Theorie) bzw. 1 (Praxis) Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
·Allerdings ist die Klasse A1 möglich.
Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim „Begleiteten Fahren ab 17“ (Klasse B, BE) eingeschlossen
·Die Klassen M, und L.
Dürfen diese Fahrzeuge ohne Begleitung geführt werden?
·Ja, weil der Bewerber das dafür erforderliche Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht hat
Prüfung

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
•Nein. Es ist alles genauso wie bei einer „normalen“ Führerschein-Ausbildung.
Wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
•frühestens drei  Monate vor dem 17. Geburtstag.
Wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
•frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.
Gibt es dann einen „richtigen“ Führerschein?
•Nein. Es wird eine „Prüfungsbescheinigung“ erteilt, in der die Begleitperson(en) eingetragen ist. Die Prüfungsbescheinigung berechtigt nur für Fahrten im Inland. Solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson(en) Auto fahren. Diese Auflage entfällt mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Enthält die „Prüfungsbescheinigung“ ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?
•Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.
Führerschein

Wird der „Kartenführerschein“ von der Behörde automatisch zugesandt?
•Nein, er muss beantragt werden. Es wird empfohlen diesen Antrag gleich mit dem Antrag zum „Begleiteten Fahren ab 17“ abzugeben. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird durch die Fahrerlaubnisbehörde der Kartenführerschein ausgehändigt. In einigen Fahrerlaubnisbehörden ist der Direktversand des Kartenführerscheins von der Bundesdruckerei an den Bewerber möglich.
Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
•Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt aber mit dem 18. Geburtstag.
Wie wird verfahren, wenn der Antragsteller für das „Begleitete Fahren ab 17“ bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist?
•In diesen Fällen wird zusätzlich zum bereits erteilten Kartenführerschein (zum Beispiel in der Fahrerlaubnisklasse A1) eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
Darf mit den eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen M und L im Ausland gefahren werden?
•Nein, nur im Inland. Auf Antrag ist jedoch die Ausstellung eines Kartenführerscheins möglich, der dann auch zu Fahrten im Ausland in den o.g. Klassen berechtigt.
Probezeit
Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
•Mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung.
Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
•Zwei Jahre, wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb.
Begleitperson

Wer darf den Fahranfänger begleiten?
•Der Begleiter muss:
-muss mindestens 30 Jahre alt sein;
-muss seit mindestens fünf Jahre (ununterbrochen) die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen;
-Darf höchstens einen Punkt im Verkehrszentralregister haben (zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung).
Hat der gesetzliche Vertreter Einfluss auf die Begleitperson?
•Eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu der Begleitperson hat bei der Antragstellung zu erfolgen. Soll die Prüfungsbescheinigung nachträglich um weitere Begleitpersonen ergänzt werden, ist das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters erneut einzuholen.
Was ist, wenn etwas passiert - Haftet Fahrer oder Beifahrer?
•Der minderjährige Fahrer wird haftungsrechtlich nicht anders behandelt als ein volljähriger Fahrer. Die Begleitperson kann nicht für falsche Ratschläge haftbar gemacht werden. Eine Mithaftung wird nur in Ausnahmefällen angenommen.
Was ist bei der Autoversicherung zu beachten?
•In der Regel erheben die Versicherungen eine erhöhte Versicherungsprämie, wenn junge Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren das Auto fahren. Da die Fahranfänger beim „Begleiteten Fahren ab 17“ oftmals das Fahrzeug der Familie benutzen, wird geraten, dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Einige Versicherungen sehen von einer Beitragserhöhung bei Mitbenutzung des Fahrzeuges durch Minderjährige ab. Andere Versicherungen geben Rabatt, wenn am Begleitetem Fahren teilgenommen wurde. Details sollten mit dem Versicherungsvertreter abgesprochen werden.
Wenn der Begleiter während der zurückliegenden fünf Jahre ein Fahrverbot hatte, ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?
•Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis geblieben ist.
Wie viele Begleiter darf ich haben?
•Beliebig viele. Sie müssen lediglich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Am Ende ist es eine Frage der Kosten. Denn: Für die vorgeschriebene Überprüfung der begleitenden Personen werden Gebühren berechnet.
Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?
•Ja. Es muss aber eine neue kostenpflichtige Prüfungsbescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist erneut vorher einzuholen.
Warum darf ein 23 jähriger Fahrlehrer, der seinen 17 jährigen Bruder ausgebildet hat, keine "Begleitperson" sein?
•Die Anforderungen, welche die Begleitperson erfüllen muss, sind in § 48a Abs. 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Ein Kriterium dabei ist, dass die begleitende Person das 30. Lebensjahr vollendet haben muss.
•Die begleitende Person steht ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Der Gesetzgeber hat es ausdrücklich gewollt, dass die Ausbildung im Rahmen des "Begleitenden Fahrens ab 17" ausschließlich durch den Berufsstand der Fahrlehrer in üblicher Ausbildung zur Klasse B/BE (Pkw) erfolgt.
•Die Begleiter haben keine besonderen Aufgaben, insbesondere keine Ausbildungsfunktion. Die Begleitung kann insofern durch "jedermann" der die Voraussetzungen erfüllt, wahrgenommen werden. Für bestimmte Berufsgruppen sind keinerlei Ausnahmen geschaffen worden, so dass auch ein Fahrlehrer -in der Funktion als Begleitperson- ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen muss.
Darf der Fahranfänger seinen Vater nach einer Feier nach Hause fahren, wenn dieser als Begleitperson schon mehr als zwei Bier getrunken hat?
•Nein. Die Begleitperson darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen bzw. überschreiten und darf nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen.
Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
•Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis - also die Prüfungsbescheinigung - wird widerrufen.
Darf ich als Teilnehmer des "Begleiteten Fahrens ab 17" unter Alkoholeinfluss Auto fahren?
•Grundsätzlich gilt für alle Fahrzeugführer die 0,5-Promille-Regelung. Seit dem 1. August 2007 unterliegen jedoch Fahranfänger(innen) während der Probezeit oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einem absoluten Alkoholverbot.
Welche Konsequenzen hat es, wenn der Fahranfänger ohne Begleiter fährt?
•Seine Fahrerlaubnis und somit seine Prüfungsbescheinigung wird widerrufen.
Wann darf eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?
•Wenn der Bewerber an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen hat. Anschließend sind die Voraussetzungen für die Neuerteilung erneut zu prüfen
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